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Sicherheitsprüfung nach VDE 0701-0702   


Die Vorschrift zur Prüfung elektrischer Geräte ist Teil der DGUV Vorschrift 3, früher als BGV A3 bekannt, die bereits seit dem 01.04.1979 gilt und Betreiber zu einer regelmäßigen Abnahme elektrischer Anlagen in Ihren Betriebsstätten verpflichtet. In der Verordnung sind außerdem Vorschriften zum Betrieb von elektrischen Anlagen und zur Sicherheit von Maschinen enthalten. Sämtliche Kontrollen dieser Art dürfen ausschließlich von einer dafür ausgebildeten Elektrofachkraft durchgeführt werden.




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Wir prüfen regelmäßig und gewissenhaft!

  • Waschmaschinen, Trockner und Bügelmaschinen

  • Kassier-Geräte und andere Betriebsmittel

  • Steckdosen, Stecker und Verlängerunskabel...

  • Auf Wunsch auch alle elektrischen Geräte in Ihren Büros, die Ihrer Hausmeister und die von Ihren Mietern




Vermietung bringt Pflichten mit sich!

Sagt §§823 ff BGB

Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters bezieht sich nicht nur auf die Wohnung und die mitvermietenden Räume, wie Keller und Garage, sondern auch auf die Zugänge, Treppen, Hausflure, Hofraum, Garten, Wascheinrichtungen, Fahrstuhl und die sonstigen, der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Einrichtungen.


Warum soll ich überhaupt diese ganzen Sicherheitsprüfungen von Ihrer Firma ausführen lassen?

Damit Sie das nicht erleben müssen!



Deshalb liefern wir Ihnen!

  aussagekräftige Prüfunterlagen

  rechtssichere Prüfprotokolle

  kleine Reparaturen sofort

  Vorschläge und Angebote für Änderungen, größere Reparaturen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten und Neugeräte

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